Erhalten Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis
Alles, was Sie über Schweizer Aufenthaltsbewilligungen wissen müssen, vom Antragsverfahren bis zur Verlängerung, einschließlich B-, C-, L- und G-Bewilligungen.
Bestimmen Sie Ihren Genehmigungstyp
Die Schweiz stellt verschiedene Arten von Aufenthaltsbewilligungen aus. Bei der L-Bewilligung handelt es sich um eine kurzfristige Bewilligung (bis zu einem Jahr). Die B-Bewilligung ist eine Aufenthaltsbewilligung mit einer Gültigkeit von fünf Jahren (EU/EFTA) bzw. einem Jahr (Nicht-EU, verlängerbar). Bei der C-Bewilligung handelt es sich um eine unbefristete Niederlassungserlaubnis. Der G-Ausweis ist für Grenzgänger. Ihr Arbeitgeber oder Ihre persönliche Situation (Familienzusammenführung, Studium, Ruhestand) bestimmt, welche Bewilligungsart für Sie gilt.
EU/EFTA-Bürger haben einen erleichterten Zugang. Nicht-EU-Bürger benötigen in der Regel einen Arbeitsvertrag und eine Arbeitgeberförderung, bevor sie sich bewerben können.
Sichere Anstellung oder andere Rechtsgrundlage
Die meisten Genehmigungen erfordern eine Rechtsgrundlage für den Aufenthalt. Dabei kann es sich um einen Arbeitsvertrag, einen Hochschulzulassungsbescheid, eine Familienzusammenführung mit einem schweizerischen oder bewilligten Ehegatten oder um einen Nachweis der finanziellen Selbstständigkeit bei Rentnern handeln. In der Regel leitet Ihr Arbeitgeber das Arbeitsbewilligungsverfahren ein, indem er in Ihrem Namen einen Antrag bei der kantonalen Migrationsbehörde einreicht.
Der Arbeitgeber reicht den Antrag ein
Für eine Erwerbsbewilligung reicht Ihr Arbeitgeber den Antrag beim kantonalen Amt für Wirtschaft oder beim Migrationsamt ein. Dazu gehören Ihr Arbeitsvertrag, ein Qualifikationsnachweis und eine Begründung für die Einstellung einer ausländischen Arbeitskraft (bei Nicht-EU-Bewerbern). Die kantonale Behörde prüft das Gesuch und leitet es bei Bewilligung an das Staatssekretariat für Migration (SEM) für Nicht-EU-Bewilligungen weiter.
Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Kanton und Bewilligungsart. EU/EFTA-B-Genehmigungen dauern in der Regel 2–4 Wochen; Nicht-EU-Genehmigungen können 6–12 Wochen dauern.
Erhalten Sie Ihr Visum (nur Nicht-EU)
Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige erhalten nach Genehmigung der Genehmigung von der Schweizer Botschaft oder dem Schweizer Konsulat in ihrem Heimatland eine Visumsgenehmigung (Visum). Sie müssen dieses Visum persönlich abholen und dabei Ihren Reisepass, Ihr Visumsgenehmigungsschreiben und weitere Belege vorlegen. Mit dem Visum können Sie in die Schweiz einreisen und bei der Ankunft Ihre tatsächliche Genehmigung abholen.
Melden Sie sich bei Ihrer Gemeinde an
Innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft in der Schweiz müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde anmelden. Bringen Sie Ihren Reisepass, Mietvertrag, Arbeitsvertrag, Passfotos und ggf. Heiratsurkunden/Geburtsurkunden mit. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung und werden Ihrem zuständigen Finanzamt zugeordnet.
Einige Kommunen erlauben eine Online-Voranmeldung. Schauen Sie vorher auf der Website Ihrer Gemeinde nach, um Zeit zu sparen.
Biometrische Daten bereitstellen
Nach der kommunalen Anmeldung werden Sie zu einem Termin beim kantonalen Migrationsamt eingeladen, um biometrische Daten (Fingerabdrücke und Lichtbild) für Ihre biometrische Aufenthaltsbewilligungskarte bereitzustellen. Bringen Sie Ihren Reisepass und das Einladungsschreiben zum Termin mit. Die biometrische Karte wird zentral erstellt und Ihnen per Post zugesandt.
Erhalten Sie Ihre Genehmigungskarte
Ihre biometrische Aufenthaltserlaubniskarte erhalten Sie per Einschreiben innerhalb von 2–4 Wochen nach Angabe der biometrischen Daten. Die Karte enthält Ihr Lichtbild, die Art der Genehmigung, das Gültigkeitsdatum und einen Chip mit biometrischen Informationen. Bewahren Sie diese Karte gut auf und tragen Sie sie bei internationalen Reisen mit sich. Die Karte dient auch als Ihr Ausweisdokument innerhalb der Schweiz.
Fotografieren Sie beide Seiten Ihrer Genehmigungskarte und bewahren Sie die Bilder sicher auf. Melden Sie den Verlust der Karte unverzüglich Ihrer kantonalen Migrationsbehörde.
Plan zur Erneuerung
Markieren Sie das Ablaufdatum Ihrer Genehmigung in Ihrem Kalender und beginnen Sie 3-4 Monate vor Ablauf mit dem Erneuerungsprozess. Für die Verlängerung sind ein Nachweis über die Weiterbeschäftigung, ein aktualisierter Mietvertrag und die Zahlung der Verlängerungsgebühren erforderlich. Für Inhaber einer B-Genehmigung ist die Erneuerung in der Regel unkompliziert, wenn Ihr Arbeitsverhältnis noch andauert. Nach 5-10 Jahren (je nach Nationalität und Kanton) können Sie ggf. eine C-Bewilligung (niederländische Niederlassung) beantragen.
Die Anforderungen an die C-Genehmigung variieren. Viele Kantone verlangen Deutsch-/Französisch-/Italienischkenntnisse auf B1-Niveau und einen Nachweis der sozialen Integration.
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