Recht
Rechtsberatung, Unternehmensberatung, Buchhaltung und professionelle Dienstleistungen in der Schweiz.
Einen Anwalt finden
Die Suche nach einem qualifizierten Anwalt in der Schweiz beginnt am besten mit dem Verzeichnis des Schweizerischen Anwaltsverbands unter sav-fsa.ch. Dort sind alle zugelassenen Anwältinnen und Anwälte nach Kanton, Fachgebiet und gesprochenen Sprachen aufgeführt. Anwälte in der Schweiz benötigen ein Schweizer Juradiplom und müssen die Anwaltsprüfung in ihrem Kanton bestanden haben. Viele spezialisieren sich auf Bereiche wie Migrationsrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht oder Strafrecht.
Rechtskosten sind in der Schweiz hoch. Stundensätze liegen je nach Erfahrung, Standort und Spezialisierung meist zwischen CHF 250 und CHF 600. Wirtschaftsanwälte und Spezialisten in großen Städten verlangen oft die höchsten Honorare. Viele Kanzleien bieten ein Erstgespräch zu einem reduzierten Satz oder zu einer Pauschale an, um den Fall einzuschätzen. Lassen Sie sich vor einer Beauftragung immer einen klaren Kostenvoranschlag geben.
Eine Rechtsschutzversicherung ist sehr empfehlenswert. Sie deckt in vielen häufigen Situationen die Anwalts- und Verfahrenskosten, etwa bei Arbeitskonflikten, Mietstreitigkeiten, Verkehrsvorfällen oder Konsumentenansprüchen. Anbieter sind unter anderem DAS, AXA-ARAG, TCS für fahrzeugbezogenen Rechtsschutz und Protekta. Umfassende Policen kosten meist zwischen CHF 200 und CHF 500 pro Jahr. Ohne Versicherung kann selbst ein einfacher Rechtsstreit mehrere tausend Franken kosten.
- 1.Schließen Sie eine Rechtsschutzversicherung ab, bevor Sie sie brauchen. Für nicht dringende Fälle gilt bei vielen Policen eine Wartefrist von 3 bis 12 Monaten.
- 2.Bei einfachen Rechtsfragen bieten der Mieterverband, Beobachter.ch und kostenlose Rechtsberatungen an Universitäten oft günstige oder kostenlose Hilfe.
Grundlagen des Migrationsrechts
Das Schweizer Migrationsrecht wird durch das Ausländer- und Integrationsgesetz sowie die bilateralen Abkommen mit der EU/EFTA geprägt. Auf Bundesebene ist das Staatssekretariat für Migration zuständig, auf lokaler Ebene die kantonalen Migrationsämter. EU- und EFTA-Bürger profitieren von vereinfachten Verfahren, während Drittstaatsangehörige mit Quoten, Arbeitsmarktnachweisen und komplexeren Gesuchsprozessen rechnen müssen.
Typische migrationsrechtliche Themen sind die Verlängerung oder Aufstufung von Bewilligungen, etwa von B auf C, der Familiennachzug, die Einbürgerung nach langjährigem Aufenthalt oder Beschwerden gegen negative Bewilligungsentscheide. Für all diese Fälle gelten eigene Voraussetzungen, Fristen und Verfahrensschritte, bei denen fachkundige rechtliche Unterstützung sehr hilfreich ist.
Für eine Einbürgerung sind in der Regel mindestens zehn Jahre Aufenthalt in der Schweiz erforderlich, wobei Jahre zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr doppelt zählen. Hinzu kommen nachgewiesene Integration, Rechtskonformität und keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Gemeinde, Kanton und Bund müssen zustimmen. Die Sprachanforderungen liegen meist bei B1 mündlich und A2 schriftlich in der jeweiligen Landessprache. Ein spezialisierter Anwalt kann die Erfolgschancen deutlich erhöhen, indem er sicherstellt, dass das Dossier vollständig und sauber vorbereitet ist.
- 1.Wird Ihr Gesuch oder die Verlängerung abgelehnt, haben Sie in der Regel 30 Tage für eine Beschwerde. Suchen Sie sofort einen spezialisierten Migrationsanwalt auf.
- 2.Beginnen Sie frühzeitig mit dem Sammeln der Unterlagen für die Einbürgerung. Das Verfahren kann vom Gesuch bis zum Entscheid ein bis drei Jahre dauern.
Überblick zum Arbeitsrecht
Das Schweizer Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmende stark und lässt Arbeitgebern zugleich vergleichsweise viel Flexibilität. Einzelarbeitsverträge richten sich nach dem Obligationenrecht, während Gesamtarbeitsverträge branchenspezifische Mindeststandards festlegen. Das Arbeitsgesetz regelt Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und den Umgang mit Überstunden.
Zu den wichtigsten Rechten gehören mindestens vier Wochen bezahlte Ferien, bei unter 20-Jährigen fünf Wochen, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Schutz vor missbräuchlicher Kündigung, Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen zu 80 Prozent Lohn sowie Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen zu 80 Prozent. Kündigungsfristen reichen von einem Monat in oder kurz nach der Probezeit bis zu drei Monaten nach dem ersten Arbeitsjahr.
Bei Streitigkeiten am Arbeitsplatz sollte zunächst eine interne Lösung versucht werden. Scheitert dies, bieten kantonale Arbeitsgerichte oft ein schnelles und vergleichsweise günstiges Verfahren. In vielen Kantonen sind Verfahren bis zu einem Streitwert von CHF 30'000 kostenlos. Auch Gewerkschaften wie Unia, Syndicom oder branchenspezifische Verbände bieten juristische Unterstützung und Vertretung.
- 1.Bewahren Sie Kopien aller arbeitsbezogenen Unterlagen auf, einschließlich Vertrag, Lohnabrechnungen und schriftlicher Kommunikation zu Leistung oder Konflikten.
- 2.Arbeitsgerichtsverfahren bis CHF 30'000 sind in den meisten Kantonen kostenlos und daher für viele typische Streitigkeiten gut zugänglich.
Mieterrechte
Der Mieterschutz in der Schweiz gehört zu den stärksten in Europa. Mietzinserhöhungen müssen auf einem amtlichen Formular mitgeteilt werden und können innerhalb von 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde angefochten werden. Zulässige Gründe sind etwa Änderungen beim Referenzzinssatz, Investitionen in die Liegenschaft oder allgemeine Kostensteigerungen. Sinkt der Referenzzinssatz, können Mieter eine Mietzinsreduktion verlangen.
Auch Kündigungen durch den Vermieter unterliegen strengen Regeln. Sie müssen auf einem amtlichen Formular erfolgen, oft zu bestimmten Terminen und mit gesetzlicher Frist. Führt die Kündigung zu einer Härte, kann bei der Schlichtungsbehörde eine Erstreckung verlangt werden. Die Mietkaution ist auf maximal drei Monatsmieten begrenzt und muss auf einem Sperrkonto auf den Namen des Mieters liegen.
Der Mieterverband beziehungsweise ASLOCA ist für Mieter eine äußerst wertvolle Anlaufstelle. Er bietet Rechtsberatung, Musterschreiben und Unterstützung bei ungerechtfertigten Mietzinserhöhungen oder problematischen Vertragsklauseln. Die Mitgliedschaft kostet meist rund CHF 70 bis 100 pro Jahr und lohnt sich oft bereits beim ersten Problem.
- 1.Treten Sie dem Mieterverband möglichst direkt nach Vertragsunterzeichnung bei. Bei Mietzinserhöhungen und Streitfällen ist die Unterstützung äußerst wertvoll.
- 2.Machen Sie beim Einzug und Auszug detaillierte Fotos. Diese Dokumentation ist entscheidend, wenn es später Streit um die Kaution gibt.
Konsumentenschutz
Das Schweizer Konsumentenrecht schützt Käufer durch Gewährleistungsrechte, Regeln gegen unlauteren Wettbewerb und das Vertragsrecht. Verkäufer müssen grundsätzlich dafür einstehen, dass Waren mangelfrei sind und wie zugesichert funktionieren. Die übliche Gewährleistungsfrist beträgt bei neuen Waren zwei Jahre, bei gebrauchten Gütern kann sie auf ein Jahr verkürzt werden. Ist ein Produkt mangelhaft, kommen je nach Situation Reparatur, Ersatz oder Preisreduktion in Betracht.
Für Onlinekäufe gelten grundsätzlich dieselben Schutzmechanismen wie für Käufe im Laden. Anders als in manchen EU-Staaten gibt es jedoch kein generelles gesetzliches Rückgaberecht aus bloßer Meinungsänderung. Rückgabe- und Widerrufsrechte hängen meist von den AGB des Händlers ab. Bei Fernabsatz, Telekomverträgen oder einzelnen Finanzprodukten können besondere Rücktrittsrechte bestehen.
Konsumentenstreitigkeiten lassen sich oft über Schlichtungsstellen, Konsumentenorganisationen oder Zivilgerichte lösen. Der Beobachter und die Stiftung für Konsumentenschutz bieten praxisnahe Hinweise und juristische Orientierung. Bei internationalen Käufen oder Kreditkartenrückbelastungen kann auch die Bank oder der Kartenherausgeber helfen, Geld zurückzufordern.
- 1.Bewahren Sie Quittungen und Bestellbestätigungen für größere Käufe auf. Sie sind wichtig, wenn Sie Gewährleistungsansprüche geltend machen müssen.
- 2.Lesen Sie vor Onlinekäufen immer die Rückgabe- und Widerrufsbedingungen. In der Schweiz gibt es kein allgemeines gesetzliches Rücktrittsrecht für alle Käufe.
Tax Consulting
Steuerberater, Treuhänder und Buchhaltungsfirmen helfen Privatpersonen und Unternehmen, das komplexe föderale, kantonale und kommunale Steuersystem der Schweiz zu bewältigen. Zu den Leistungen gehören private Steuererklärungen, Quellensteuerkorrekturen, Vermögensdeklarationen, steuerliche Umzugsplanung, Firmenbuchhaltung, Mehrwertsteuerregistrierung, Lohnadministration und Vorsorgeoptimierung.
Eine professionelle Beratung ist besonders sinnvoll, wenn Sie selbständig sind, Vermögen im Ausland halten, Immobilien im Ausland besitzen, eine Einbürgerung planen oder Beiträge in die Säule 3a und andere Abzüge optimal nutzen wollen. Berater helfen auch bei nachträglichen Quellensteuerkorrekturen, Doppelbesteuerungsabkommen oder kantonalen Steuerrulings. Viele bieten Jahrespakete für Einzelpersonen und KMU an.
Achten Sie bei der Auswahl auf anerkannte Qualifikationen wie Mitgliedschaften bei EXPERTsuisse oder Treuhand Suisse oder auf geschützte Berufsbezeichnungen. Fragen Sie nach Sprachkenntnissen und Erfahrung mit Expats. Ein guter Berater füllt nicht nur Formulare korrekt aus, sondern hilft auch, teure Fehler und verpasste Abzüge langfristig zu vermeiden.
- 1.Wenn Sie quellenbesteuert sind, prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung oder Korrektur haben. Das kann viel Geld sparen.
- 2.Wählen Sie einen Treuhänder, der sowohl Ihren Kanton als auch expatspezifische Themen wie Auslandseinkünfte, Vorsorge und Doppelbesteuerung gut kennt.